
Kentucky hat erfolgreich einen verkappten Verbotsversuch gegen die Self-Custody von Bitcoin verhindert. Der umstrittene Paragraph 33 des Gesetzentwurfs HB380 wurde in der letzten Phase vom Senat gestrichen, noch bevor er vom Gouverneur Beshear zur Unterzeichnung vorgelegt wurde. Diese Bestimmung war ein Änderungsantrag, den das Abgeordnetenhaus am Ende des Gesetzgebungsverfahrens einbrachte. Er verlangt von Herstellern von Hardware Wallets Mechanismen zur Rücksetzung von Passwörtern, PIN-Codes oder Seed-Phrasen.
Die technische Kernidee von Paragraph 33 des HB380 besteht darin, dass Kritiker darin den Hauptbeleg dafür sehen, dass diese Bestimmung als „verkapptes Verbot“ und nicht als angemessene Regulierung zu bewerten ist. Die Bestimmung verlangt von Herstellern von Hardware Wallets, eine eingebettete Mechanik vorzusehen, die es ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen das Passwort, den PIN-Code oder die Seed-Phrase des Nutzers zurückzusetzen oder abzurufen.
Allerdings beruhen Sicherheitsprinzipien bei Hardware Wallets genau darauf, dass „der Schlüssel nicht die Kette verlässt“. Die Seed-Phrase ist das einzige Erkennungs- und Wiederherstellungsmerkmal zur Wiederherstellung der Wallet; ihre Sicherheit hängt davon ab, dass nur der Inhaber sie kennt und dass keine Zwischeninstanz darauf zugreifen oder sie zurücksetzen kann. Das Bereitstellen eines solchen Rücksetzmechanismus führt technisch nur zu zwei Ergebnissen: Entweder muss der Hersteller irgendwo eine Sicherheitskopie des Schlüssels für den Nutzer speichern (was das Sicherheitsmodell der Hardware Wallet grundsätzlich untergräbt); oder der Hersteller kann das nicht und muss daher aus dem Markt in Kentucky aussteigen. Kritiker bezeichnen dies deshalb als ein faktisches „verkapptes Verbot“ des Verkaufs von Hardware Wallets in Kentucky.
Dieser Passus stößt vor allem deshalb auf starken Widerstand, weil er mit dem bereits bestehenden Recht in Kentucky in direktem Widerspruch steht:
HB701 „Bitcoin-Rechte“-Gesetz: Vom Gouverneur Beshear im März 2025 unterzeichnet und in Kraft gesetzt. Es schützt ausdrücklich die Nutzungsrechte von Self-Custody-Wallets und stellt sicher, dass Nutzer ihre privaten Schlüssel unabhängig und offline kontrollieren können, ohne Eingriffe Dritter
HB380 Paragraph 33 (gelöschte umstrittene Bestimmung): Fordert von Herstellern von Hardware Wallets Mechanismen zum Zurücksetzen von Schlüsseln. In der Praxis bedeutet dies, dass Dritte auf die privaten Schlüssel der Nutzer zugreifen oder sie zurücksetzen können. Damit steht es in direktem Gegensatz zu den Schutzgrundsätzen von HB701
Der Kern der Ausrichtung von HB701 besteht darin, sicherzustellen, dass Nutzer „das Recht zur Selbstverwahrung“ haben – sie sollen die vollständige autonome Kontrolle über ihre eigenen Kryptowerte besitzen. Wenn Paragraph 33 des HB380 in der ursprünglichen Form bestehen bleibt, dann könnten selbst wenn das Gesetz „Rechte zur Selbstverwahrung“ vorsieht, die tatsächlich nutzbaren Hardware-Tools aufgrund des erzwungenen Rückzugs des Herstellers aus dem Markt verschwinden. Auf diese Weise wird der Schutz von HB701 durch technische Anforderungen ausgehöhlt.
Nach dem Widerstand von Befürworterorganisationen wie dem Bitcoin Policy Institute hat der Senat schließlich Paragraph 33 aus HB380 gestrichen. Die geänderte Fassung von HB380 wurde dem Gouverneur Beshear zur Unterzeichnung vorgelegt. Dadurch bleibt Kentucky weiterhin in seinem Politikrahmen, der Bitcoin-freundlich ist, und vermeidet es, unbeabsichtigt (oder absichtlich) Einschränkungen einzuführen, die HB701 zuwiderlaufen.
Das Sicherheitsdesign-Prinzip von Hardware Wallets lautet, dass Schlüssel nur in den sicheren Sicherheitselementen der Nutzergeräte existieren und keine Kopien an den Hersteller oder Dritte übertragen werden. Um einen Mechanismus zum Zurücksetzen von Schlüsseln bereitzustellen, müsste der Hersteller entweder irgendwo eine Kopie des Schlüssels speichern (und damit das Sicherheitsmodell zerstören) oder es ließe sich schlicht nicht umsetzen. Das bedeutet, dass der Hersteller vor zwei Optionen steht: entweder gegen eigene Sicherheitszusagen zu verstoßen oder aus dem Markt in Kentucky auszusteigen. Beides ist nicht akzeptabel.
HB701 schützt die rechtlichen „Rechte“ der Nutzer, Self-Custody-Wallets zu verwenden. Wenn jedoch Hersteller von Hardware Wallets gezwungen sind, den Markt zu verlassen, weil sie die technischen Anforderungen von Paragraph 33 des HB380 nicht erfüllen können, dann wird dieses „Recht“ in der Praxis die ausführbaren Werkzeuge verlieren. Kritiker nennen dies „die Aushöhlung von HB701“: rechtlich gibt es ein Recht zur Selbstverwahrung, tatsächlich aber keine verfügbaren Hardware-Produkte.
Der Fall in Kentucky zeigt die Gefährlichkeit von Gesetzesänderungen in letzter Minute und die Bedeutung, dass Befürworterorganisationen schnell reagieren. Die weitergehende Lektion ist: Selbst in Bundesstaaten, die insgesamt gegenüber Kryptowährungen freundlich sind, könnten Bestimmungen in Gesetzentwürfen eingeschoben werden, die auf den ersten Blick nichts mit Krypto zu tun haben (z. B. Regeln zur Regulierung von Geldautomaten/ATMs) und so Self-Custody beeinflussen. Krypto-Befürworter müssen bei allen relevanten Gesetzentwürfen jedes einzelne Detail weiterhin aufmerksam im Blick behalten.