Gate News Nachrichten, am 2. April hat das Volksgericht des Stadtbezirks Xingqing in Yinchuan kürzlich einen zivil- und handelsrechtlichen Streitfall abgeschlossen, der durch eine beauftragte Anlage in virtuelle Währungen ausgelöst worden war. Nachdem der Kläger Herr Wei über das Internet den Beklagten Herrn Li und Herrn Hu kennengelernt hatte, überwies er dem Beklagten Herrn Li die Gelder und beauftragte ihn, gemeinsam mit Herrn Hu virtuelle Währungen zu investieren. Die anfänglichen Anlagen brachten einen Teil der Gewinne, an denen der Kläger auch an der Ausschüttung beteiligt war. Nachdem der Kläger wegen dringend benötigter Gelder die Rückerstattung des Anlagebetrags verlangte und damit keinen Erfolg hatte, reichte er unter Berufung auf „ungerechtfertigte Bereicherung“ eine Klage beim Gericht ein. Der zuständige Richter prüfte den Fall und kam zu der Auffassung, dass die maßgebliche Rechtsbeziehung in diesem Fall ein Beauftragungsvertrag sein müsse; er erläuterte dem Kläger, dass eine Klage mit der Begründung ungerechtfertigte Bereicherung ein erhebliches Prozessverlustrisiko berge. Gleichzeitig machte er auf Seiten der Beklagten deutlich, dass tatsächlich eine Beziehungsstruktur der Beauftragung zur Anlage zwischen beiden Parteien besteht, und dass der Beklagte sehr wahrscheinlich eine Rückerstattungspflicht tragen würde, falls das Verfahren als Streit aus einem Beauftragungsvertrag geführt würde. Nach einer Mediation zog der Kläger die Klage gegen Herrn Hu zurück. Herr Li erstattete dem Kläger das angelegte Kapital, und beide Parteien erzielten eine Einigung.